Adipositas-Behandlung

Sie möchten Ihr Gewicht mit ärztlicher Unterstützung reduzieren oder eine bereits begonnene Behandlung fortsetzen? Im Fragebogen geben Sie Größe, Gewicht und Ihre Vorgeschichte an, und ein Arzt prüft, ob eine medikamentöse Therapie für Sie in Frage kommt.

Adipositas-BehandlungÄrztliche Prüfung bei Gewichtsreduktion 29,90 € Anfrage starten

Für wen die Behandlung gedacht ist

Arzneimittel zur Gewichtsreduktion sind verschreibungspflichtig und für Erwachsene mit deutlichem Übergewicht zugelassen. Nach den Fachinformationen kommt eine Behandlung in der Regel ab einem BMI von 30 in Frage, bei Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder Schlafapnoe bereits ab einem BMI von 27. Sie ergänzt eine angepasste Ernährung und mehr Bewegung, ersetzt beides aber nicht.

Ob und welches Präparat für Sie in Frage kommt, entscheidet der Arzt nach Ihren Angaben. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Medikament gibt es nicht.

Wann eine Behandlung online nicht passt

In der Schwangerschaft und Stillzeit, bei einer Essstörung, nach einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse oder bei bestimmten Schilddrüsentumoren in der eigenen oder familiären Vorgeschichte stellt der Arzt kein Rezept aus. Dasselbe gilt, wenn Angaben fehlen, die für eine sichere Entscheidung nötig sind. In diesen Fällen erstatten wir die Gebühr.

Was Sie bezahlen

Bei uns bezahlen Sie die ärztliche Prüfung. Das Medikament kaufen Sie mit dem Privatrezept in der Apotheke; Arzneimittel zur Gewichtsregulation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach § 34 SGB V nicht.

Fragen zur Adipositas-Behandlung

Kann ich eine bereits begonnene Behandlung fortsetzen?

Ja. Geben Sie im Fragebogen an, welches Präparat Sie in welcher Dosis nehmen und seit wann. Der Arzt prüft, ob die Fortsetzung für Sie passt.

Brauche ich aktuelle Messwerte?

Sie geben Größe und Gewicht an, daraus ergibt sich der BMI. Ist es für die Entscheidung nötig, fragt der Arzt zusätzlich nach Blutdruck, Blutzucker oder Laborbefunden.

Bekomme ich das Medikament direkt von Ihnen?

Nein. Stellt der Arzt ein Rezept aus, erhalten Sie es als PDF per E-Mail und lösen es in einer Apotheke Ihrer Wahl ein.